Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Jagdkino Wallenhausen.
1.Geltungsbereich
Die nachfolgenden AGB haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Lieferungen, Leistungen, geschäftlichen Vereinbarungen, Verträge zwischen dem Jagdkino Wallenhausen und dem entsprechenden Nutzer/Kunden.
2.Anerkennung der AGB
Der Kunde anerkennt die AGB durch die Buchung des Jagdkinos und mit der Anmeldung zum Schießen ( Sicherheits- und Schießstandeinweisung ). Dies gilt analog für die Leistungen der Gastronomie.
3.Regelung für Reservierungen / Buchungen der Schießanlage bzw. der Gastronomie
Die Nutzung des Jagdkinos ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich und nur zu den Öffnungszeiten des Jagdkinos. Die Öffnungszeiten sind
Montag von 15.00 Uhr bis 22.00 Uhr, Dienstag bis Samstag von 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr und Sonntag von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr. In den genannten Zeiten können Buchungen vereinbart werden. Die gebuchte Schießzeit gilt als vereinbart und verbindlich und wird gemäß dem zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Tarif berechnet, ausnahmen hiervon kann nur der Schießstandbetreiber vereinbaren.
Bei verspätetem Erscheinen zum Termin können wir ein Verschieben der Schießzeit nicht garantieren, insbesondere nicht, wenn ein Nachfolgetermin gebucht ist. Wir berechnen dann, kulanzhalber die tatsächlich genutzte Zeit.
Buchungsstornierungen müssen schriftlich per Email an rainer-marka@web.de erfolgen. Mündliche Absagen sind nur zulässig, wenn der Kunde über keine Emailverbindung verfügt. Dies ist dann durch den Kunden zu beweisen. Bei Buchungsstornierungen von weniger als 2 Tagen vor dem vereinbarten Termin berechnen wir 50 % der vereinbarten Leistungen, dies gilt insbesondere auch für Leistungen der Gastronomie, wenn Speisen bestellt wurden.
Erscheint ein Kunden zum vereinbarten Termin gar nicht ohne einen Nachweis der Stornierung, berechnen wir 100 % der gebuchten Leistungen (Schießstand und Gastronomie). Alle Buchungen können nur noch mit den gesamten Adressdaten, sowie Telefonnummer und Email (Email, falls vorhanden) angenommen und vereinbart werden.
4.Sicherheits -und Schießstandeinweisung
1. Die gebuchte Schießzeit beinhaltet die Zeiten der Munitionsausgabe, der Kurzeinweisung vor Schießbeginn und der Entsorgung der abgeschossenen Patronenhülsen und leeren Patronenkartons in die vorgesehenen Entsorgungsbehältern nach Schießende.
2. Vor dem Schießen wird keinerlei Alkohol ausgeschenkt. Sollte ein Schütze merklich alkoholisiert sein oder vor dem Schießen Alkohol zu sich genommen haben, darf dieser an diesem Tag am Schießen nicht mehr teilnehmen.
3. Den Anweisungen und Vorgaben des Schießpersonals ist grundsätzlich Folge zu leisten. Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen und Anweisungen kann zum Ausschluss der Teilnahme am Schießen führen.
4. Für Boden,-Decken- und Wandtreffer werden dem Schützen 100,- EUR ( einhundert Euro ) pro Einschuss zzgl. einem zusätzlich entstandenen Schaden berechnet, diese sind nach dem Schießen zu bezahlen und können von Jägern und Sportschützen von Ihrer Jagdhaftpflichtversicherung erstattet werden.
5. Es ist absolut verboten, während des Schießens als Gruppe, im hinteren Wartebereich der Schießstätte Waffen zu laden oder Zielübungen durchzuführen. Dies stellt ein hohes Sicherheitsrisiko dar und wird nicht toleriert. Zielübungen sind nur in den Bereichen zulässig, die von der Standaufsicht dafür freigegeben sind, das Patronenlager der Waffen muss dabei geöffnet sein und es dürfen sich keine Patronen im Patronenlager befinden. Bei Nichtbeachtung erfolgt nach einmaliger Ermahnung der Ausschluss vom Schießen.
6. Die Türe des Schießkinos bleibt während des Schießens geschlossen. Sollte ein Schütze das Schießkino verlassen müssen, so ist dies nur nach vorheriger Genehmigung durch die Schießaufsicht zulässig. Dies betrifft sowohl das Verlassen als auch das Betreten des Schießkinos während eines laufenden Schießbetriebs.
7. Laden der Waffen ist ausschließlich am Schießtisch zulässig, Magazine können im hinteren Wartebereich aufmunitioniert werden. Das Einbringen der Magazine in die Waffe hat aber nur am Schießtisch zu erfolgen.
8. Die Trageweise der Waffe während des Schießens ist so zu handhaben, dass der Lauf der Waffe immer in Richtung der Kinodecke zeigt. Ein Tragen der Waffe in waagrechtem Zustand oder mit dem Lauf in Richtung Boden ist nicht zulässig.
9. Gewehrriemen sind vor Schießbeginn aus Sicherheitsgründen zu entfernen.
10. Bei Gruppenstärken über 10 Personen ist grundsätzlich in mehreren Rotten zu schießen, wobei dann jede Rotte nur bis zu 10 Personen haben darf. Es dürfen sich also maximal 10 Personen im Schießkino zum schießen gleichzeitig befinden. Ausnahmen hiervon kann nur die Schießstandaufsicht zulassen.
11. Filmen und fotografieren während des Schießens ist erlaubt, Hier sind nur die Sicherheitsrichtlinien zu befolgen. Es darf aber auf keinen Fall von vorne oder vorne seitlich gefilmt oder fotografiert werden.
12. Nach Beendigung des Schießens und der Beseitigung der Hülsen und Verpackungen ist das Kino schnellst möglich für die nächste Gruppe frei zu machen. Waffen und Ausrüstungen sind hierbei aus dem Schießkino zu entfernen um ein Vertauschen von Gegenständen mit der nächsten Gruppe zu vermeiden.
13. Waffen sind in der Schießhalle aus den Waffentaschen zu entnehmen und in die dafür vorgesehenen Waffenhalter zu stellen. Es ist nicht zulässig, Waffen bereits in der Gastronomie auszupacken und in die Schießhalle zu tragen. Waffentaschen und sonstige zum Schießbetrieb notwendeigen Gegenstände und Behältnisse müssen während des Schießens in der Schießhalle gelagert werden. Sollte es zu einem Diebstahl oder Zerstörung von Gegenständen kommen, die nicht ordnungsgemäß gelagert sind, übernimmt das Jagdkino Wallenhausen keine Haftung.
Diese Sicherheits-und Schießstandvorschriften sind ausnahmslos einzuhalten. Es gelten ebenfalls die Schießstandvorschriften des DSB und des Deutschen Jagdschutzverbandes in der jeweils gültigen Fassung.
5.Nutzung von Leihwaffen des Jagdkino Wallenhausen
Wenn durch Kunden Leihwaffen des Jagdkinos genutzt werden, sind diese pfleglich und vorschriftsmäßig zu verwenden. Es ist nicht zulässig, dass die Optiken der Leihwaffen verstellt oder umgestellt werden. Es ist lediglich zulässig, den Dioptrienausgleich am Okkular auf seine Bedürfnisse einzustellen. Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Unachtsamkeit entstehen, sind vom Ausleihenden zu ersetzen. Sollte eine Leihwaffe oder eine Optik nicht ordnungsgemäß funktionieren, ist dies der Schießstandaufsicht unverzüglich zu melden. Die Waffe wird dann gegen eine andere Leihwaffe ausgetauscht.
6.Preise und Zahlungsbedingungen
Alle ausgewiesenen und genannten Preise beinhalten die gesetzlich gültige MwSt. in der derzeitigen Höhe. Die Bezahlung der erbrachten Leistungen des Jagdkinos (Schießstand, Munition, Gastronomie usw.) sind nach dem Schießen sofort zur Zahlung fällig und müssen vor Ort in Bar, mit EC-Karte oder Kreditkarte bezahlt werden. Ausgenommen hiervon sind Kunden, mit denen eine Rechnungsstellung vereinbart ist. Sollte es einem Kunden aus technischen Gründen nicht möglich sein, seine Rechnung sofort zu begleichen, kann es dem Kunden erlaubt werden, die Kosten per Rechnung zu bezahlen. Dazu ist es notwendig, dass die Adressdaten im Jagdkino vorhanden sind.
7.Datenverarbeitung und Datenschutz
Kundendaten werden nicht an andere Institutionen oder Personen weitergegeben. Der Kunde ist damit einverstanden, dass das Jagdkino die in Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Kunden ausschließlich zur Erfüllung seiner Aufgaben bzw. Buchungen verarbeitet. Das Jagdkino Wallenhausen garantiert hiermit die Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes ausdrücklich.
Löschung gespeicherter Daten eines Kunden oder einer Geschäftsbeziehung kann durch den Kunden oder Vertragspartner durch Widerruf schriftlich beantragt bzw. verlangt werden.
8.Schießstandordnung und Schießstandaufsicht
Im Jagdkino Wallenhausen gelten die Schießstandordnungen des Bundes Deutscher Sportschützen und die des Deutschen Jagdschutzverbandes.
Um einen ordnungsgemäßen und sicheren Schießbetrieb zu gewährleisten, muss eine verantwortliche Schießstandaufsicht den Schießbetrieb überwachen. Die Nutzer des Jagdkino Wallenhausen haben den Anordnungen der Schießstandaufsicht grundsätzlich Folge zu leisten. Die Schießstandaufsichten üben bei Abwesenheit des Betreibers das Hausrecht im Jagdkino Wallenhausen aus.
Das Schießen sowie das Betreten der Schießanlage darf nur auf Anordnung der Schießstandaufsicht erfolgen. Die Schießstandaufsichten haben die Aufgabe, ständig das Schießen zu überwachen, sodass keine vermeidbaren Gefahren und Gefahrenquellen entstehen können.
Die verantwortliche Schießstandaufsicht ist am Zugang zur Schießstätte an der Tafel ersichtlich.
Personen die unter Alkohol und / oder Drogen stehen, sind zum Schießen nicht zuzulassen, dies entscheidet die verantwortliche Schießstandaufsicht und ordnet dem Betroffenen die Nichtteilnahme an.
Zulässig zum Schießen sind nur Personen, die das 18.Lebenesjahr vollendet haben. Sollten Personen schießen, die nicht im Besitz einer Haftpflichtversicherung sind, ist eine Tagesversicherung im Jagdkino Wallenhausen abzuschließen. Jäger und Sportschützen sind hiervon nicht betroffen, da sie eine Haftpflichtversicherung pflichtmäßig besitzen. Schießen dürfen auch Personen die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, allerdings nur, wenn sie sich in einer jugendjagdlichen Ausbildung befinden. Dieser Personenkreis muss aber von einem sachkundigen Erziehungsberechtigten begleitet sein und den Nachweis der Jugendjagdlichen Ausbildung vorlegen. Sollte der Nachweis nicht geführt werden können, ist das Schießen zu untersagen.
Geschossen werden darf mit der zugelassenen Munition und nur mit Waffen, die die max. Belastung ( 7.000 Joule ) nicht überschreiten. Selbstgeladene Munition ist nur zulässig, wenn sie bestimmungsgemäß und nach den Regeln und Sicherheitsvorschriften des Wiederladens hergestellt wurde. Es kann im Jagdkino Wallenhausen Vollmantel- sowie Teilmantelmunition verschossen werden.
9.Zuwiderhandlungen gegen die AGB bzw. Schießstandordnung
Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Schießstandordnung bzw. gegen die Schießstandordnungen der o.g. Verbände, gegen Sicherheitsvorschriften, gegen Anweisungen des verantwortlichen Schießstandaufsicht oder gegen gesetzliche Bestimmungen des Waffengesetzes, kann die verantwortliche Schießstandaufsicht den Ausschluss vom Schießen anordnen.
Sollte es sich um einen schwerwiegenden Verstoß handeln, kann der Betreiber auch ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot erteilen.
Eventuell entstehende Kosten oder fällige Buchungsgebühren werden dann nicht zurückerstattet.
10.Inkrafttreten
Diese AGB und die enthaltene Schießstandordnung tritt durch Aushang und Veröffentlichung auf der Homepage in Kraft.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, oder nach Vertragsabschluss und Veröffentlichung unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirksamkeit der wirtschaftlichen Zielsetzung der beiden Parteien am nächsten kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neu-Ulm / Weißenhorn
Die AGB und die Schießstandordnung für das Jagdkino Wallenhausen sind ab dem 01.02.2020 gültig.
Weißenhorn, den 28.01.2020
Rainer Marka
Inhaber